ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der safectory GmbH, Mußstr. 16, 96047 Bamberg (nachfolgend safectory, Vermieter oder Verkäufer) für den Betrieb einer Asset-Tracking oder FlowTrack® Messanlage (nachfolgend Messanlage) inkl. der Vermietung oder dem  Verkauf dafür notwendiger Sensor-Hardware (nachfolgend Sensor oder Sensoren)

§1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Betrieb einer Messanlage bestehend aus den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräten (Sensoren), Elementen und Zusatzeinrichtungen mit den in der dazugehörigen Dokumentation spezifizierten Eigenschaften und Leistungsmerkmalen („FlowTrack®“ oder Asset-Tracking) zur Messung von Personenströmen oder Lokalisierung von Betriebsmitteln hilfsweise unter Nutzung von Funksignalen innerhalb oder außerhalb von Gebäuden. Die Sensoren müssen zu diesem Zweck in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Kunden installiert werden. Die in den Sensoren fest eingespeicherten Programme sind nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Messanlage bestimmt. Jede anderweitige Verwertung ist ausgeschlossen. Diese Servicebedingungen (AGB) gelten für jegliche Services im Rahmen von FlowTrack® sowie Asset-Tracking.

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kunden zu den AGBs und nach Maßgabe deren Bestimmungen erbringt safectory folgenden Dienst (nachfolgend „Service oder Dienst“):

  • Leihweise Bereitstellung oder Verkauf von Sensoren gemäß Auftragsbestätigung
  • Erfassung von Präsenzinformation von aktiven Mobilgeräten oder Asset-Tags. Erkennt ein Sensor ein Mobilgerät oder Asset-Tag in der Umgebung, zeichnet er dessen Präsenz und ggf. weitere Parameter, wie Zeitstempel und Aufenthaltsdauer auf.
  • Zugang zu diesen Statistikdaten in aufbereiteter und aggregierter Form über eine Webseite/Webportal.
  • Die genauen Beschreibungen des jeweiligen Leistungsumfangs ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Service für die geschäftliche Nutzung ausschließlich innerhalb des Unternehmens des Kunden bereitgestellt.

(2) Die Gebrauchsüberlassung der Sensoren im Falle einer leihweisen Bereitstellung erfolgt für den vereinbarten Installationsort. Will der Kunde die Sensoren an einem anderen Ort einsetzen, so hat er die vorherige schriftliche Zustimmung von safectory einzuholen. Safectory wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und Folgekosten gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von safectory ist der Kunde nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Messanlage Dritten zu überlassen. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.

§2 Vertragsschluss

Alle Angebote von safectory sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch safectory zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und den Servicevereinbarungen des beanspruchten Services, der Bestellung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§3 Voraussetzungen für die Nutzung des Services

Um den Service anbieten zu können, müssen Sensoren in den Räumlichkeiten installiert werden. Unter Umständen benötigt ein Sensor einen Stromanschluss. Die Sensoren kommunizieren teilweise per Funk oder mittels eines Mobilfunkmodems. Sollte dies der Fall sein, muss an den gewählten Installationsorten Mobilfunk-Empfang gegeben sein.

Für bestimmte Features des Services benötigt safectory bei Vertragsschluss einen Grundriss der Räume des Kunden und ggf. weitere Informationen. Diese sind safectory zur Verfügung zu stellen.

§4 Vertragslaufzeit

(1) Der Nutzungsvertrag erhält die in der Auftragsbestätigung vereinbarte feste Vertragslaufzeit sowie das Datum des Vertragsbeginns. Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach dem Ablauf der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsdauer jeweils um 12 (zwölf) Monate, sofern der Kunde nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten vor Vertragsende schriftlich kündigt. Die Kündigung ist zu richten an: safectory GmbH, Mußstr. 16, 96047 Bamberg.

(2) Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt die Vertragslaufzeit sowie dessen Verlängerung gemäß Abs. (1) auch für alle Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der Vertragsgegenstand später erweitert wird.

(3) Der Kunde kann nach Wirksamwerden der Kündigung eines Vertrages noch 30 Tage über das Webportal auf die Statistikdaten zugreifen. Der Kunde kann diese Datensätze herunterladen und abspeichern. Neue Datensätze werden in diesem Zeitraum nicht mehr erfasst und eingestellt. Nach Ablauf dieser 30-Tage Frist ist safectory nicht mehr verpflichtet, diese Daten vorzuhalten und herauszugeben, soweit sich nicht aus dem anwendbaren Datenschutzrecht ein Anderes ergibt. Safectory ist zur Gewährung dieses nachvertraglichen Zugriffs nur verpflichtet, wenn der Kunde alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere alle Zahlungspflichten und bei Vermietung die Pflicht zur Rückgabe aller Sensoren vollständig erfüllt hat.

(4) Das Recht von safectory zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere ist safectory berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn eine Lastschrift widerrufen wird oder das Lastschriftverfahren aus einem Grund, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, mehr als einmal unausführbar war.

(5) Die Ziffern 14, 15, 16, 17, 18 und 20 bleiben auch über eine Kündigung oder Beendigung des Vertrages hinaus in Kraft.

§5 Lieferung und Aufstellung

(1) Safectory liefert die Sensoren per Versand. Die Lieferdaten sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Anfallende Kosten für Fracht und Logistik trägt der Kunde.

(2) Die Installation der Sensoren an einem dafür geeigneten und sicheren Ort übernimmt der Kunde entsprechend den Installationsanweisungen in der Dokumentation. Hierfür erforderliche bauliche Maßnahmen, wie z.B. das Bohren von Löchern, sind vom Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen. Safectory haftet nicht für Ausfälle, Fehler und Einschränkungen der Services, die aufgrund unsachgemäßer Aufstellung oder Handhabung der Sensoren, einschließlich Diebstahl und Beschädigungen der Sensoren durch Dritte, Stromausfälle und Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunk-Netzes, entstehen. Soweit safectory die Aufstellung übernehmen soll, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von safectory.

(3) Soll safectory die Aufstellung übernehmen, darf safectory sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von safectory bleiben hiervon unberührt.

§6 Leistungstermine und Fristen

(1) Termine für den Beginn der Leistung sind nur verbindlich, wenn safectory diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistungen durch safectory erfüllt hat.

(2) Verzögert sich die Leistung von safectory, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn safectory die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistungserbringung erfolglos verstrichen ist.

(3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von safectory liegende und von safectory nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen oder Rechenzentren, entbinden safectory für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des Ereignisses wird der Kunde von safectory in angemessener Weise unterrichtet. Falls die Störung oder das Ereignis länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien abweichend von § 6 Abs. 2 vom Vertrag zurücktreten.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle bei Vertragsabschluss gültigen Preise für safectory-Leistungen ergeben sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preislisten bzw. den Bestellformularen von safectory, die dem Kunden bei Vertragsschluss übergeben werden bzw. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Alle in den Preislisten bzw. Bestellformularen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) In der Auftragsbestätigung wird jeweils der für den festen Vertragsumfang gültige Tarif verbindlich entsprechend der bei Vertragsbeginn gültigen Preisliste festgelegt. Bei Verlängerung von zusätzlich abgeschlossenen Servicevereinbarungen über die feste Vertragsdauer hinaus werden die Preise gem. der zu Beginn der Verlängerung gültigen Preisliste vereinbart.

(3) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden bei safectory gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Auf schriftliches Verlangen des Kunden hin erfolgt die Rückerstattung auf eine von ihm dabei zu benennende Bankverbindung.

(4) Jede Rechnung ist in der Regel 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erstbestellungen sind grundsätzlich per Vorkasse zu begleichen. Bei bargeldloser Zahlung tritt Erfüllung erst ein, wenn der Zahlbetrag dem vom safectory angegebenen Bankkonto endgültig gutgeschrieben worden ist.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist safectory berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern, wenn nicht der Kunde nachweist, dass ein Verzugsschaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Der Verkäufer ist berechtigt, einen nachweisbaren höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

(6) Wird für safectory nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist safectory berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 (zwei) Wochen nicht erbracht, so kann safectory von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt safectory ausdrücklich vorbehalten.

(7) Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber, sowie für safectory kosten- und spesenfrei angenommen.

(8) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(9) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten order rechtskräftig festgestellt ist.

(10) Weitere Einzelheiten der Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den besonderen Geschäftsbedingungen für zusätzlich vereinbarte Serviceleistungen.

(11) Bei Kündigung des Services oder falls die Zahlungen für länger als 14 Tage überfällig werden, wird safectory den Zugang zu allen Diensten abschalten. Weitere vertragliche und gesetzliche Rechte von safectory im Verzugsfall bleiben unberührt.

§8 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der safectory-Dienste alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die mitgeteilten Anwendungs- und Bedienungsanleitungen zu beachten.

(2) Der Kunde wird safectory bei Inanspruchnahme der dementsprechenden Leistungen unverzüglich über Störungen und Sicherheitsmängel aller von ihm genutzten Leistungen und Einrichtungen von safectory unterrichten (Störungsmeldung) und safectory bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Störung nicht von safectory zu vertreten ist bzw. nicht auf einen Fehler der von safectory erbrachten Leistungen beruht, ist safectory berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt auch für bei safectory eingehende Störungsmeldungen durch die im Auftrag des Kunden angebundene Unternehmen, sofern die Weitergabe an Dritte nach dem jeweiligen Dienst zulässig sein sollte.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, einen technischen Ansprechpartner zu benennen und mitzuteilen, unter welcher Telefonnummer dieser erreichbar ist.

(4) Die Nutzung des Services bedarf einer Registrierung in einem von safectory geführten Webportal. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu diesem Webportal sicher aufzubewahren, vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben und vor Missbrauch angemessen zu schützen. Sollte ein Dritter die Zugangsdaten erhalten haben (und bei einem entsprechenden Verdacht) muss der Kunde safectory unverzüglich unterrichten und die Zugangsdaten ändern. Änderungen der Kunden- Daten (z.B. Anschrift, Zahlungsdaten, etc.) muss der Kunde unverzüglich safectory mitteilen.

(5) Der Kunde ist angehalten alle vertretbaren Möglichkeiten zu nutzen um den unautorisierten Zugang oder die unautorisierte Nutzung des Services zu verhindern. Falls es doch zu einem solchen Fall kommt, so ist der Kunde angehalten safectory sofort davon in Kenntnis zu setzen. Safectory behält sich vor, ohne dass daraus eine Verpflichtung dem Kunden gegenüber entsteht, den Zugang zum Service auszusetzen oder zu beenden, falls die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.

§9 Benutzung des Services

(1) Safectory gewährt dem Kunden nicht-exklusive, nicht-übertragbare Nutzungsrechte an den Services von safectory für interne Geschäftszwecke. Der Kunde darf im Rahmen der Services keine Viren oder andere Materialien speichern, verbreiten, übertragen oder darauf zugreifen, welche, (i) illegal, gefährlich, diffamierend, belästigend oder rassistisch sind; (ii) illegale Aktivitäten unterstützen; (iii) sexistische oder sexuelle Inhalte zeigen; oder (iv) diskriminierende Inhalte zeigen.
(2) Der Kunde darf (i) Dritten nicht erlauben auf die Services von safectory zuzugreifen oder diese zu verwenden um ein Konkurrenzprodukt zu erstellen oder zu verbreiten; (ii) nicht versuchen die Produkte oder Services von safectory zu reverse engineeren, nachzubauen oder nachzuahmen; und (iii) die Services von BCN nicht kopieren, verändern, duplizieren oder derivative Werke erstellen.
(3) Insbesondere darf der Kunde die Sensoren nicht verändern, öffnen, mit nicht von safectory geliefertem Zubehör (z.B. externe Speichermedien) und/oder nicht von safectory autorisierten Netzwerken verbinden und nicht versuchen, den Inhalt von Datenspeichern im Sensor und/oder die Datenübertragung des Sensors an safectory auszulesen.

§10 Eigentumsvorbehalt von Safectory

(1) Bei Vermietung bleibt safectory Eigentümer aller gelieferten, aufgebauten und / oder installierten safectory-Service- und Technikeinrichtungen.

(2) Der Kunde wird sicherstellen, dass safectory bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen zurückerhält bzw. abbauen und abholen kann.

§11 Gewährleistung und Wartung

(1) Die safectory erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik sowie entsprechend den Auftragsbedingungen und Servicevereinbarungen des beanspruchten Dienstes und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für die ordnungsgemäße Gestellung der Sensoren.

(2) Die safectory erbringt ihre Gewährleistung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen und hilfsweise gemäß den gesetzlichen Vorschriften innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.

(3) Der Verkäufer erfüllt seine Gewährleistungspflicht vorrangig durch Beseitigung des Mangels im Wege der Nachbesserung. Bleibt die Mangelbeseitigung innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab Eingang der Mängelanzeige beim Verkäufer erfolglos, so ist der Verkäufer berechtigt, durch Lieferung eines mangelfreien Sensors nach zu erfüllen. Schlägt auch dies fehlt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Für Schadensersatzansprüche gilt der in § 15 bestimmte Haftungsrahmen.

(4) Der Verkäufer erfüllt seine Gewährleistungs- und Wartungspflichten während der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 9 – 18 Uhr Hotline-Nr.: +49 (0) 951 / 302067-224) mit einer Reaktionszeit in dieser Zeit von bis zu 24h ab Eingang der Störmeldung; insoweit sind alle anfallenden Sach- und Personalkosten durch die vertraglich vereinbarte Vergütung abgegolten. Der Kunde übernimmt den Aufwand des Verkäufers für Diagnose- und Wartungsarbeiten, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erforderlich werden (insbesondere unsachgemäße Bedienung, Verwendung nicht geeigneter sonstiger Programme oder Zusatzeinrichtungen, vom Kunden vorgenommene Änderungen oder Anbauten). Der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Rechenzentren oder sonstigen Leistungen die durch Dritte erbracht werden, sind nicht vom Verkäufer zu vertreten. Sollen die Gewährleistungs- und Wartungsleistungen zusätzlich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit des Verkäufers erbracht werden, so können vom Kunden entsprechende kostenpflichtige Sondervereinbarungen getroffen werden.

(5) Die safectory übernimmt keine Gewähr für Störungen von safectory-Leistungen, die auf

  1. Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Telekommunikations- bzw. Mobilfunknetz
  2. die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur
  3. den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss der Sensors an das Stromnetz
  4. die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von safectory-Leistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden und Dritte.
  5. die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung, Bedienungsanleitung oder sonstigen Produktinformation vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der safectory beruhen

(6) Den Mitarbeitern und Beauftragten des Verkäufers wird zur Erfüllung der Gewährleistungs- und Wartungspflichten freier Zugang zu den Sensoren gewährt; der Verkäufer kann Wartungsgeräte und Ersatzteile beim Kunde lagern, soweit dies zur Erfüllung seiner Pflichten notwendig ist.

(7) Die Gewährleistungs- und Wartungspflichten des Verkäufers erlöschen, soweit der Kunde Änderungen gemäß § 12 vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, die in Rede stehenden Mängel sind nachweislich weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden und die Wartung wurde nicht erschwert.

(8) Zusätzlich können kostenpflichtig folgende Serviceleistungen vereinbart werden:

  1. Der Verkäufer hält die Betriebssoftware der Sensoren per Fernwartung auf dem aktuellen Stand.
  2. Betriebsstörungen werden vom Verkäufer per Fernwartung erkannt und wenn möglich behoben. Sollte eine Behebung per Fernwartung nicht möglich sein, tauscht der Verkäufer das Gerät aus. Zu diesem Zweck wird der Kunde angewiesen das Gerät mit allen Zubehörteilen in der Originalverpackung an den Verkäufer zu senden und erhält im Gegenzug ein Ersatzgerät.
  3. Der Austausch erfolgt in der Regel binnen 6 Werktagen.
  4. Die Kosten für Fracht und Logistik übernimmt der Verursacher.

§12 Änderungen und Anbauten

Als Änderung gilt jede Abweichung vom mechanischen, elektrischen oder elektronischen Entwurf einschließlich einer Änderung von Mikroprogrammen. Als Anbauten gelten alle mechanischen, elektrischen oder elektronischen Verbindungen der Sensoren mit sonstigen Geräten, Elementen oder Zusatzeinrichtungen.

§13 Verfügbarkeit und Einschränkungen

(1) Das Webportal wird dem Kunden mit einer Verfügbarkeit von 95% im monatlichen Mittel bereitgestellt. Im Voraus angekündigte Wartungszeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
(2) Zur Nutzung ist ein aktueller Browser erforderlich. Mit älteren Browsern ist der Zugriff auf das Webportal aus technischen Gründen nicht möglich.
Die Funktion des Sensors hängt maßgeblich von den Voraussetzungen vor Ort und der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden ab, worauf safectory keinen Einfluss hat. Faktoren wie schlechte Mobilfunk-Signalqualität, Störungen der Stromversorgung, und Fremdeinwirkung auf den Sensor können zu einer Herabsetzung der Datenqualität oder zum Ausfall der Datenerhebung führen.
(3) Safectory wird dem Kunden einen erkannten Ausfall des Sensors per Email melden. Bei wiederholten Problemen bietet safectory an sich unter support@safectory.com mit dem Support in Verbindung zu setzen um ggf. einen Austausch des Sensors zu veranlassen.
(4) Safectory weist darauf hin, dass die über das Webportal abrufbaren Daten aus verschiedenen rechtlichen und technischen Gründen, unter Anderem aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben, keine verlässliche und präzise Statistik des Besucheraufkommens darstellen, sondern Trends widerspiegeln. Das System zählt nicht jeden Besucher, sondern in Empfangsweite befindliche Funk-Module. Das Funk-Modul eines Mobilgeräts muss eingeschaltet sein, damit es erfasst werden kann. Entsprechende erkennbare Funk-Module sind zudem nicht in allen Mobiltelefonen eingebaut. Mobiltelefone ohne entsprechende Funkmodule können nicht erfasst werden. Außerdem können auch andere Geräte, wie zum Beispiel Autos, Drucker oder WLAN Router erfasst werden. Ein Besucher kann mehrere mit Funk-Modulen ausgerüstete Geräte bei sich tragen und würde dann mehrfach erfasst. Die Bestimmung der Entfernung zwischen Funk-Modul und Sensor ist aus technischen Gründen nur ungefähr möglich.

§14 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§15 Haftungsbeschränkungen

(1) Eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

  1. durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
  2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

(2) Haftet der Verkäufer gemäß Abs. (1) (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verkäufer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
(3) Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. (2) gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Verkäufers verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Verkäufers gehören.
(4) In den Fällen der Abs. (2) und (3) haftet der Verkäufer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(5) Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften des Sensors und die Einsatzmodalitäten auf Seiten des Kunden in keinem Falle einen Betrag von 250.000,00 EUR.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. (1) bis (5) gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Verkäufers.
(7) Eine Haftung des Verkäufers für Schäden durch Ausfall von Kommunikationsnetzen, Rechenzentren oder anderen Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.
(8) Eine eventuelle Haftung des Verkäufers für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

§16 Datenschutz

(1) Safectory erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten in Bezug auf Kunden gemäß Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (die „Datenschutz-Grundverordnung“) und auch gemäß jeglicher ergänzender oder sonstiger für safectory geltenden Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. In dieser Hinsicht fungiert safectory als Verantwortlicher und kann für Datenschutzanfragen per eMail (datenschutz@safectory.com) oder postalisch (safectory GmbH, Mußstr. 16, 96047 Bamberg) kontaktiert werden. Alle Informationen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch safectory werden ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Art und Weise in der safectory personenbezogene Daten verarbeitet könnte sich ändern. Sofern aufgrund dieser Änderungen die Datenschutzerklärung aktualisiert wird, wird safectory z.B. per eMail oder einem Hyperlink zur Website darüber in Kenntnis setzen. Die neueste Fassung der Datenschutzerklärung ist verfügbar unter www.safectory.com/datenschutz

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm aufgenommenen Daten gem. gültiger Gesetze und Verordnungen gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
(3) Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung von Daten an Vertragsunternehmen des Verkäufers einverstanden, soweit die Zweckbestimmung der Daten gewahrt bleibt, insbesondere bei Dienstleistungen zur Vertragserfüllung oder bei einer Übertragung der Vertragsverhältnisse zwischen den Unternehmen.

(4) Darüber hinaus behandelt der Verkäufer die Daten vertraulich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Eine über den hier beschriebenen Umfang hinausgehende Erhebung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung seitens des Kunden.

(5) Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

(6) Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen.
(7) Safectory darf den Kunden mit Namen und Ort des Unternehmens in seinen Werbe- und Marketingmaterialien als Referenzkunden nennen; eine Verpflichtung hierzu seitens safectory besteht allerdings nicht. Darüber hinaus wird safectory die Kundendaten (d.h. genaue Anschrift, Ansprechpartner, Rechnungsdaten, Zugangsdaten etc.) nicht an andere Kunden weitergeben.

(8) Safectory wird Statistikdaten (d.h. Statistikdaten die über die beim Kunden installierten Sensoren erhoben werden) mit niemandem außerhalb der Firma des Kunden teilen.

(9) Safectory wird die Nutzung dieser Statistikdaten in anonymisierter Form und ohne Verbindung zum Kunden erlaubt, um weitere Features zu entwickeln und Kunden von safectory bereitzustellen.

(10) Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

§17 Urheberrechte

(1) Jegliche Urheberrechte welche aus oder in Verbindung mit den Services von safectory, sowie Veränderungen oder Verbesserungen dieser Services allein safectory zustehen. Dieser Vertrag gewährt dem Kunden keinerlei Urheber- oder Verwertungsrechte an der proprietären Software von safectory.
Safectory ist Inhaber aller Lizenzen und Urheberrechte auf den Webseiten und in den Materialien von safectory. Diese Werke sind durch das Copyright weltweit geschützt. Safectory nimmt alle diese Rechte wahr.

(2) Safectory räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Service auf dem zentralen Server von safectory zu nutzen. Eine Überlassung der Software von safectory an den Kunden erfolgt nicht.

(3) Soweit safectory während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades des Services bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Safectory ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist.

(4) Über die Zwecke dieser AGB hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, den Service oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.

(5) Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde Dritten den Zugang zu Service von safectory schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von einem (1) Jahr für den Dritten angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von safectory bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

§18 Freistellung

Der Kunde stellt safectory von jeglichen Kosten, Schäden, Verbindlichkeiten und Verlusten (inklusive direkter und indirekter Verluste an Umsatz, Reputation oder andere Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, welche safectory im Zusammenhang mit einer vertragswidrigen Nutzung der Services durch den Kunden treffen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Dritte in Verbindung mit der vertragswidrigen Nutzung des Kunden Forderungen gegen safectory geltend machen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Kunde die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.

§19 Kein Verzicht

Für den Fall, dass safectory zu irgendeiner Zeit während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung nicht auf die strikte Einhaltung der Pflichten des Kunden unter diesen AGB besteht oder falls safectory Rechte dem Kunden gegenüber nicht ausübt, so bedeutet dies keinen Verzicht von Seiten safectory auf diese Rechte oder auf die Einhaltung der Pflichten des Kunden. Jeglicher Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts von Seiten safectory ist ausdrücklich kein Verzicht auf die Geltendmachung des Rechtes in künftigen Fällen. Ein Verzicht ist nur gültig, wenn er ausdrücklich und in Schriftform erfolgt.

§20 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(4) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.

(5) Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit der Nutzung von FlowTrack® oder Asset-Tracking ist ausschließlicher Gerichtsstand Bamberg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksam werden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(6) Safectory behält sich vor, diese AGB sowie den Serviceumfang zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB auf www.safectory.com abgerufen werden. Die Kunden werden spätestens 4 (vier) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. Safectory wird die Kunden auf die Bedeutung der 4 Wochen-Frist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. Vorstehender Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten.

 

 

Stand: 28.05.2018